Wer zwischen dem 1.1.2004 und dem 31.1.2006
gegründet hat, kann im Rahmen einer Übergangsregelung noch bis Ende
diesen Monats freiwillig in die Arbeitslosenversicherung für
Selbstständige eintreten und einen neuen Anspruch auf Arbeitslosengeld I
aufbauen. Darauf macht
Gruendungszuschuss.de
aufmerksam. Die Monatsbeiträge
seien einkommensunabhängig und würden ab Januar 2007 auf unter
30 Euro sinken. Der resultierende Leistungsanspruch betrage bis zu
1.364 Euro.
Ein Beitritt lohne sich insbesondere für
diejenigen, deren Selbstständigkeit in den nächsten Jahren
scheitern könnte und die keinen oder nur noch einen geringen
Restanspruch auf Arbeitslosengeld haben (zum Beispiel weil sie nahtlos oder
erst gegen Ende des Arbeitslosengeld I-Bezugs gegründet haben). (sta)
Quelle: VentureNews - Ausgabe Nr. 25/06 vom 15.12.2006