Der Auftritt des Landes im Ausland wird künftig aus einem Guss sein: Allein verantwortlich für die Auslandsmarkterschließung und das internationale Standortmarketing wird die Gesellschaft für Internationale Wirtschaftliche Zusammenarbeit (GWZ). Bei ihr werden künftig das internationale Messewesen, die Messeauftritte im Ausland und die internationalen Messen im Inland konzentriert; sie ist verantwortlich für die Messeauftritte des Landes. Das Landesgewerbeamt (LGA) wird zu einem Service Center weiterentwickelt. Zentrale Aufgabe ist die Mittelstandsförderung, die Betreuung und Beratung der im Land tätigen Unternehmen in Fragen der Wirtschaftsförderung sowie der Aufbau eines landesweiten Fördernetzwerks.
Nach der Neuordnung soll die baden-württembergische Wirtschaft noch stärker als bisher institutionell in die GWZ eingebunden werden. Nach den bisherigen Überlegungen sollen künftig neben dem Land und dem Landesverband der Baden-Württembergischen Industrie (LVI) auch der Industrie- und Handelskammertag Baden-Württemberg, der Handwerkskammertag Baden-Württemberg und die Landeskreditbank Baden-Württemberg an der GWZ beteiligt werden.
Information und Betreuung von Unternehmen sollen soweit als möglich zwischen den Beteiligten abgestimmt werden. "Ziel ist die Beratung aus einer Hand", sagte Döring. Als landesweites Service Center übernimmt das LGA künftig die Funktion einer Lotsenstelle des Landes für Maßnahmen der Wirtschaftsförderung. Aufgebaut wird ein Internetportal für Wirtschaftsförderung, um die Akteure landesweit zu vernetzen. "Damit schaffen wir mehr Transparenz über die Ansprech- und Kooperationspartner sowie über die Institutionen und Informationen zu unterschiedlichen Themenfeldern im Bereich der Wirtschaftsförderung", so Döring.
Das LGA wird auf das Kerngeschäft Wirtschaftsförderung konzentriert und zum "Haus der Wirtschaft Baden-Württemberg" umfirmiert. Eine Änderung der Rechtsform hin zu einer GmbH wird geprüft.
Die Neuordnung der Wirtschaftsförderung soll nach dem Willen der Landesregierung zum 1. Januar 2004 umgesetzt werden. Sie wird nach Ablauf von zwei Jahren evaluiert.
Quelle: Wirtschaftsministerium, Juni 2003
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