Durch das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ("Hartz II") ergeben sich zum 01. April 2003 weitreichende sozialversicherungs- und steuerrechtliche Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse. Auf diese Änderungen verwies das Finanzministerium Baden-Württemberg dieser Tage anlässlich der Herausgabe seines neuen Aktuellen Steuertipps.
In dem Merkblatt werden die wesentlichen Neuerungen aufgezeigt, die es im Bereich des Sozialversicherungs- und des Steuerrechts bei den geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen geben wird. Enthalten sind die Grundzüge des Sozialversicherungs- und des Steuerrechts für die sog. Mini- bzw. 400-Euro-Jobs und die Besonderheiten der haushaltsnahen Minijobs, des Niedriglohnsektors im Entgeltbereich von 400,01 Euro bis 800 Euro sowie der kurzfristigen Beschäftigungsverhältnisse. Insbesondere wird auf die pauschalen Beitragssätze der einzelnen Sozialversicherungszweige hingewiesen und es werden die Voraussetzungen aufgeführt, unter denen der Arbeitslohn aus diesen Beschäftigungsverhältnissen künftig der Pauschalbesteuerung unterworfen werden kann.
Der Aktuelle Tipp ist bei allen Finanzämtern des Landes kostenlos erhältlich. Außerdem kann er bei den Oberfinanzdirektionen sowie im Finanzministerium, Pressestelle, Neues Schloß, 70173 Stuttgart gegen Einsendung eines adressierten und frankierten Rückumschlags (Format DIN C6, Porto 0,56 Euro) angefordert werden.
Den Aktuellen Tipp zum Download als PDF-Datei gibt es beim
Quelle: Finanzministerium Baden-Württemberg
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