Dies gilt für Arbeitslose, die zuvor Entgeltersatzleistungen von der Bundesanstalt für Arbeit (BA) bezogen oder an einer Arbeitsförderungsmaßnahme teilgenommen haben. Die Gründerinnen und Gründern einer Ich-AG sind zudem in den Schutz der Sozialversicherung einbezogen.
Weitere Informationen zur "Ich AG" entnehmen Sie bitte dem
Quelle: Bundeswirtschaftsminisierium
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